Photovoltaik 2026 kaufen oder auf 2027 warten?
Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich nach heutiger Rechtslage die aktuellen Verguetungssaetze fuer 20 Jahre. Der am 29. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf der EEG-Novelle sieht vor, die feste Einspeiseverguetung fuer Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 durch ein marktorientiertes Modell zu ersetzen. Beschlossen ist das nicht. Warten bringt technisch wenig und regulatorisch Risiko.
Was gilt heute?
Fuer Photovoltaikanlagen bis 10 kWp gelten seit dem 1. August 2026 rund 7,7 ct/kWh bei Ueberschusseinspeisung und rund 12,2 ct/kWh bei Volleinspeisung; die verbindlichen Saetze veroeffentlicht die Bundesnetzagentur. Diese Saetze sinken planmaessig alle sechs Monate um ein Prozent, die naechste turnusmaessige Absenkung ist der 1. Februar 2027.
Entscheidend ist der Bestandsschutz: Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Satz bleibt fuer das Inbetriebnahmejahr und weitere 20 Kalenderjahre massgeblich. Eine Anlage, die im Dezember 2026 ans Netz geht, bekommt die dann geltenden Saetze bis Ende 2046 – unabhaengig davon, was der Gesetzgeber danach beschliesst.
Was steht im Entwurf fuer 2027?
Der Regierungsentwurf sieht einen Systemwechsel weg von der festen Einspeiseverguetung hin zur Direktvermarktung vor. Die im Entwurf genannten Eckpunkte fuer neue Dachanlagen:
- ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 ct/kWh,
- eine Uebergangszahlung von rechnerisch 5,2 ct/kWh ueber 36 Monate,
- ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh ueber bis zu 48 Monate,
- ein gestaffelter Zugang nach Inbetriebnahmejahr: 2027 fuer Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW.
Wichtig: Das ist ein Entwurf. Der Bundesrat hat ihn am 14. August 2026 als Drucksache 470/26 erhalten, der Bundestag befasst sich ab September damit. Schwellenwerte, Fristen und Betraege koennen sich im parlamentarischen Verfahren aendern.
Was bedeutet Direktvermarktung fuer ein Einfamilienhaus?
Direktvermarktung heisst, dass der eingespeiste Strom nicht mehr zu einem festen Satz vom Netzbetreiber abgenommen, sondern ueber einen Direktvermarkter an der Boerse verkauft wird. Der Betreiber erhaelt den Marktwert plus gegebenenfalls eine Praemie.
Praktisch bedeutet das drei Dinge: Es braucht einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, die Anlage muss fernsteuerbar sein, und der Erloes schwankt. Fuer eine Zehn-Kilowatt-Anlage auf einem Einfamilienhaus, die ohnehin den groessten Teil ihres Stroms selbst verbraucht, geht es dabei um einen kleinen Anteil des Gesamtnutzens – der Eigenverbrauch bleibt unberuehrt.
Spricht irgendetwas fuers Warten?
Drei Argumente werden genannt. Zwei tragen nicht, eines schon.
Die Preise fallen weiter. Die Systempreise sind gefallen – nach Angaben des Fraunhofer ISE lag der Durchschnitt im Maerz 2026 rund vier Prozent unter dem Vorjahr. Der Rueckgang kam ueberwiegend von den Modulen, und die machen nur noch einen Teil der Anlagenkosten aus. Montage, Elektroarbeiten und Geruest folgen den Handwerkerloehnen, nicht den Weltmarktpreisen fuer Zellen.
Vielleicht kommt eine bessere Foerderung. Der Entwurf zeigt in die andere Richtung. Die Begruendung des Ministeriums lautet sinngemaess, dass kleine Anlagen bei hohem Eigenverbrauch auch ohne Foerderung wirtschaftlich seien.
Ich habe gerade keine Zeit dafuer. Das ist ein gutes Argument. Eine PV-Installation ist kein Impulskauf: Dachpruefung, Angebotsvergleich, Netzanmeldung und Terminfindung brauchen Wochen.
Wie lange dauert es bis zum Netzanschluss?
Realistisch sind zwei bis vier Monate, in einzelnen Regionen mehr. Die Schritte: Angebote einholen und vergleichen, Beauftragung und Netzanschlussanmeldung durch den Fachbetrieb, Wartezeit auf Montagetermin, Installation an einem bis zwei Tagen, Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme, gegebenenfalls Zaehlerwechsel durch den Messstellenbetreiber.
Der Engpass ist selten die Montage. Er liegt bei Netzbetreiber und Zaehlerwechsel. Wer die Inbetriebnahme sicher in 2026 haben will, sollte nicht im November mit dem Angebotsvergleich beginnen.
Fuer wen ist der Zeitpunkt tatsaechlich entscheidend?
- Volleinspeiser und grosse Daecher. Wer wenig selbst verbraucht, haengt stark an der Verguetung.
- Anlagen im Grenzbereich der geplanten Staffelung. Kommt der Entwurf so, entscheidet die Anlagengroesse ueber das Jahr, ab dem die Direktvermarktungspflicht greift.
- Hoher Eigenverbrauch, kleine Anlage. Hier ist der Zeitpunkt am wenigsten kritisch.
Was passiert, wenn sich das Gesetz waehrend meiner Bauzeit aendert?
Das ist die Frage, die im Herbst 2026 am haeufigsten gestellt wird, und sie hat eine unangenehm nuechterne Antwort: Massgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wer im Oktober beauftragt und im Januar ans Netz geht, faellt unter die dann geltenden Regeln, nicht unter die zum Vertragsschluss. Ein Vertrag schuetzt dich vor Preisaenderungen des Betriebs, nicht vor Gesetzesaenderungen.
Was du daraus machen kannst: Wenn dir der Zeitpunkt wichtig ist, lass dir den geplanten Termin fuer die Inbetriebsetzung schriftlich geben und frag nach, wie der Betrieb mit Verzoegerungen beim Netzbetreiber umgeht. Serioese Betriebe sagen offen, dass sie diesen Teil nicht steuern koennen. Wer eine Inbetriebnahme zum Wunschtermin garantiert, verspricht etwas, das nicht in seiner Hand liegt.
Aendert sich fuer den Speicher etwas?
Am Speicher selbst nicht. Er wird ueber den Eigenverbrauch wirtschaftlich, und der Eigenverbrauch ist von der Verguetungsfrage unberuehrt. Indirekt verschiebt der geplante Systemwechsel die Rechnung sogar zugunsten des Speichers: Je weniger die eingespeiste Kilowattstunde einbringt, desto mehr ist die gespeicherte wert. Wer 2027 oder spaeter baut, sollte den Speicher deshalb eher grosszuegiger dimensionieren als knapper.
Aendert sich etwas an meiner bestehenden Anlage?
Nach dem Entwurf nicht. Fuer bereits in Betrieb genommene Anlagen bleiben der bei Inbetriebnahme massgebliche Satz und die gesetzliche Foerderdauer bestehen.
Zaehlt fuer den Stichtag das Angebot, die Montage oder der Netzanschluss?
Massgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht der Vertragsabschluss. Wer sich auf einen Stichtag verlaesst, sollte den Netzanschlusstermin schriftlich haben und nicht nur einen Montagetermin.
Was ist ein anzulegender Wert?
Der Wert, auf den eine Foerderung rechnerisch aufgefuellt wird. Bei der Direktvermarktung erhaelt der Betreiber den Marktwert, und die Praemie gleicht die Differenz zum anzulegenden Wert aus. Er ist nicht dasselbe wie eine ausgezahlte Verguetung je Kilowattstunde.
Sollte ich jetzt schnell ein guenstiges Angebot unterschreiben?
Nein. Ein schlecht spezifiziertes Angebot kostet ueber 20 Jahre mehr, als jede Verguetungsdifferenz einbringt. Die Reihenfolge bleibt: pruefen, dann unterschreiben.
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Grundlage sind, soweit nicht anders angegeben, Angaben laut des Bundesverbands Solarwirtschaft und des Fraunhofer ISE sowie die Foerderprogramme der Laender, Stand August 2026. Fachliche Verantwortung: Sebastian Stehle, Elektrotechnikermeister. Wir betreiben keine eigenen Anlagen und bewerten keine Anbieter.
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